Finanzierung Aufenthalt

Welche Kosten kommen bei einem Aufenthalt im Holbeinhof auf mich zu?

Über die Kosten für den Aufenthalt im Begegnungs- und Pflegezentrum existieren die diffusesten Vorstellungen.

Grundsätzlich ist zwischen den Kosten zulasten der Bewohnenden und zulasten übriger Kostenträger wie Kanton und Krankenversicherung zu unterscheiden. Die maximalen Kosten zulasten der Bewohnenden für die Pensions-, Betreuungs- und Pflegetaxe belaufen sich im Jahr 2025 auf max.
CHF 6'999.80 pro Monat (die detaillierte Auflistung sehen Sie im Dokument Pflegeheim-Tagestaxen 2025). Dieser Ansatz ist in allen Baselstädtischen Alterszentren gleich hoch. Darüber hinaus ist bei Eintritt ein Depot von
CHF 10'000.- zu entrichten, welches wir Ihnen nach Zahlung der Schlussrechnung rückerstatten oder welches wir auf Wunsch mit der Schlussrechnung verrechnen.

Sollte das Einkommen (Vermögen) der Bewohnenden nicht zur Deckung der Kosten reichen, sollte man sich frühzeitig vor Eintritt beim Amt für Sozialbeiträge für den Bezug von Ergänzungsleistungen melden. Bei den Kosten von CHF 6'999.80 pro Monat gilt es zu berücksichtigen, dass diese nicht die persönlichen Auslagen der Bewohnenden beinhalten (z.B. Coiffeur, siehe auch Preisliste Nebenleistungen). Es gilt auch zu beachten, dass im privaten Bereich weitere Kosten anfallen können, wie Versicherungsprämien, Steuern u.a.m.. Diese Kosten werden nur in bestimmten Fällen durch die Ergänzungsleistungen gedeckt.